Nachhaltigkeit

      Beratungspflicht zur Nachhaltigkeit

      Gastbeitrag Prof. Dr. Matthias Beenken | Was Vermittler*innen tun müssen und welche Chancen sich bieten

      15. Dezember 2021 | Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Europäische Union nachträglich eine Delegierte Verordnung aus dem Jahr 2017 zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geändert. Spätestens ab 2. August 2022 müssen Vermittler*innen die Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen fragen und diese in die Produktauswahl und Beratung einbeziehen.

      Damit wurden die mit der Transparenzverordnung (TVO) seit 10.3.2021 gültigen Offenlegungsvorschriften um Beratungspflichten ergänzt, wenn auch selbst für Fachleute verwirrend aufgebaut in einer anderen Verordnung. Was aber bedeutet das konkret für Vermittler*innen?

      Homepage anpassen

      Zunächst gilt es, die bisherigen Anforderungen aus der TVO umzusetzen oder zu überprüfen. Hat der Vermittlerbetrieb eine Homepage, muss diese Angaben zur Nachhaltigkeitsstrategie enthalten. Sinnvoll ist, diese ins Impressum zu den übrigen Pflichtangaben zu setzen. Hier geben Vermittler*innen an, ob sie eine Nachhaltigkeitsstrategie besitzen oder nicht. Wenn ja, dann ist sie zu erläutern. Wenn nein, ist das Fehlen zu begründen.

      Noch könnten Vermittler*innen sich darauf berufen, dass die EU mit den Technischen Regulierungsstandards zur sogenannten Taxonomieverordnung säumig ist und damit noch kein klares Bild entstehen kann, welche Versicherungsanlage- und Anlageprodukte nachhaltig sind. Es besteht sogar das Risiko des Greenwashings, also dass Nachhaltigkeit nur behauptet wird.

      Zu den Angaben auf der Homepage gehört weiter ein Hinweis, ob die Vergütungspolitik im Einklang oder im Widerspruch zu Nachhaltigkeitsrisiken steht. Letzteres wäre dann der Fall, wenn Vermittler*innen für nachhaltige Produkte eine andere Vergütung oder sonstige Anreize als für nicht nachhaltige bekommen. Dasselbe gilt, wenn Vermittler*innen an ihre Mitarbeiter*innen und Untervermittler*innen nach Nachhaltigkeit differenzierte Vergütungen weitergeben.

      Vorvertragliche Informationen

      Die TVO schreibt weiter vor, dass der Kunde Anspruch auf vorvertragliche Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken hat. Empfehlenswert ist, wenn sich Vermittler*innen dabei auf die Produktinformationen der empfohlenen Versicherer und Anlagegesellschaften stützen. Diese sollten die Vermittler*innen kennen und Fragen dazu beantworten können. Sehr sinnvoll ist außerdem, in der Beratungsdokumentation Hinweise aufzunehmen, ob Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen wurden oder nicht, und welche Gründe es dafür gab.

      Schließlich soll die Werbung der Vermittler*innen mit den Aussagen zur Nachhaltigkeitsstrategie passen. Wer beispielsweise mit „grünen“ Anlagen wirbt, sollte auch eine Nachhaltigkeitsstrategie besitzen.

      Fragen zu Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund*innen

      Die neue Herausforderung für die Prozesse im Vermittler*innenbetrieb besteht in der Erweiterung der Geeignetheitsprüfung bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten. Neben den bekannten Fragen nach Kenntnissen und Erfahrungen im Anlagebereich, finanziellen Verhältnissen einschließlich Verlusttragfähigkeit, Anlagezielen und Risikotoleranz soll nun auch nach den Nachhaltigkeitspräferenzen gefragt werden.

      Dabei sieht die geänderte Delegierte Verordnung (EU) 2017/2359 vor, die Kund*innen zu fragen nach

      • speziell ökologisch nachhaltigen Investments und wie hoch deren Anteil im Versicherungsanlageprodukt sein soll,
      • allgemein nachhaltigen Investments (ökologisch, sozial, gute Unternehmensführung) und wie hoch deren Anteil im Versicherungsanlageprodukt sein soll,
      • eine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, ob bestimmte Investments (z.B. Waffengeschäfte, Geschäfte mit Kinderarbeit, umweltgefährdende Branchen oder Energieerzeugung) ausgeschlossen oder auf einen maximalen Anteil begrenzt werden sollen.

      Die Zeit ist knapp. Deshalb sollten sich Vermittler*innen zügig überlegen, wie sie ihren Beratungsprozess anpassen wollen.

      Prof. Dr. Matthias Beenken

      Empfehlenswert ist, den Kunden zusätzlich zu fragen, welche Prioritäten bei der Produktauswahl gesetzt werden sollen. Der Kunde sollte festlegen, ob die Nachhaltigkeit wichtiger sein soll als andere Kriterien der Anlageauswahl wie Rendite, Sicherheit, Liquidität oder steuerliche Vorteile des Versicherungsanlageprodukts.

      Die Antworten des Kunden sind in die Produktauswahl und in die Beratung aufzunehmen. Mit dem Verkauf allein ist es nicht getan. Denn im Rahmen der Betreuung muss auch laufend geprüft werden, ob sich beispielsweise die Anlagepolitik der Fonds verändert hat und ein Fondswechsel anzuraten ist.

      Diese Verpflichtung gilt zwar bereits, aber spätestens ab 2.8.2022 müssen Vermittler*innen sie umsetzen. Die Zeit ist knapp. Deshalb sollten sich Vermittler*innen zügig überlegen, wie sie ihren Beratungsprozess anpassen wollen.

      Wer eine praktische Hilfe sucht, findet beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. —> eine Checkliste.

      Chancen der Nachhaltigkeits-Beratung

      Nachhaltigkeit ist ein bedeutendes Thema, das vor allem vermögende und gebildete Anleger*innen umtreibt. Sie erwarten nicht nur eine Rendite unter angemessenem Risiko, sondern auch, mit ihren Investments Sinnvolles zu bewirken. Vermittler*innen, die sich auf dieses Thema frühzeitig einlassen, werden im beratungsintensiven Geschäft mit Versicherungsanlagen erfolgreich sein.

      Das ist umso wichtiger, als die neue Bundesregierung tendenziell auf staatliche Fondslösungen in der Vorsorge setzt. Privatwirtschaftliche Angebote stehen nicht mehr hoch im Kurs. Förderprodukte sollen reformiert oder die Steuerförderung ganz ausgesetzt werden. Versicherungsanlagen könnten künftig die Rolle der Nischenprodukte für solche Anleger*innen einnehmen, die sich nicht vom Staat bevormunden und über ihre Investments selbst entscheiden wollen.

      Über Prof. Dr. Matthias Beenken

      Prof. Dr. Matthias Beenken ist als Professor am Fachbereich Wirtschaft der FH Dortmund tätig. Sein Lehrgebiet ist die Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Versicherungswirtschaft. Er war sieben Jahre Chefredakteur der deutschen Ausgabe des VersicherungsJournals und hat mehrere Bücher geschrieben.

      Mehr Informationen findest Du auf der Website von Prof. Dr. Matthias Beenken.

      Deine M&M Ansprechpartnerin

      MareikeSchindler-Kotscha

      Teamleitung Marketing/PR

      +49 6192 99 62 30marketing@morgenundmorgen.de
      © 2024 Morgen & Morgen GmbH