Gesundheit

      Krankengeld oder Krankentagegeld?

      Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld? Wir zeigen, warum eine private Absicherung sinnvoll sein kann.

      Das Wichtigste vorweg: Krankengeld ist die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld hingegen ist eine privat abgeschlossene zusätzliche Absicherung. Im Krankheitsfall erhalten daher alle gesetzlich Versicherten ein Krankengeld, nicht jeder allerdings ein Krankentagegeld.

      Daher stellt sich die Frage: Braucht man eine zusätzliche Absicherung für den Krankheitsfall oder reicht die gesetzliche Absicherung aus? Dieser Frage gehe ich heute auf den Grund.

      Da das Krankengeld der GKV nicht der Höhe des Nettoeinkommens entspricht, lohnt es sich hier eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen.

      Thorsten Bohrmann | Senior Versicherungsanalyst & Themenexperte Gesundheit

      Krankengeld

      Beginnen wir mit der gesetzlichen Leistung, dem Krankengeld

      Sofern es sich um einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer handelt, erhält dieser im Krankheitsfall in der Regel eine sechswöchige Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber. Besteht die Arbeitsunfähigkeit weiterhin, zahlt im Anschluss daran die gesetzliche Krankenversicherung ein gesetzliches Krankengeld aus. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 % des Nettoeinkommens. Der niedrigere Wert wird zur Berechnung des Krankengeldes herangezogen.  Das Einkommen wird bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (max. 112,88 EUR/Tag Krankengeld im Jahr 2022) berücksichtigt.

      Diese Leistung erhalten sowohl sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer als auch Selbstständige, die sich freiwillig in der GKV versichern lassen. Selbstständige sind jedoch nicht automatisch über das Krankengeld versichert. Sie müssen diese Option aktiv bei Abschluss ihrer Krankenversicherung einschließen. Entscheiden sie sich für den Schutz, beträgt die Höhe des Krankengeldes 70 % des tatsächlichen Arbeitseinkommens, höchstens jedoch 112,88 EUR täglich.

      In beiden Fällen steigt die Höhe der Versorgungslücke an, sofern man über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Da das Krankengeld der GKV nicht derselben Höhe des Nettoeinkommens entspricht, lohnt es sich hier eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Die entstandene Versorgungslücke ist nicht zu unterschätzen. Selbst wenn sie vermeidlich gering ausfällt, kann sie auf die Dauer zum finanziellen Problem werden.

      Versorgungslücke als Arbeitnehmer unter der Beitragsbemessungsgrenze

      Beispiel: Kaufmännischer Angestellter, 30 Jahre
      Gehalt Betrag

      Monatliches Brutto-Gehalt

      3.500,00 EUR

      Monatliches Netto-Gehalt

      2.554,00 EUR

      70 % des Brutto-Gehalts

      2.450,00 EUR

      90 % des Netto-Gehalts

      2.298,6 EUR

      Brutto-Krankengeld

      2.298,6 EUR

      Abzüglich gesetzlicher Rentenversicherung

      213,00 EUR

      Abzüglich Arbeitslosenversicherung

      27,60 EUR

      Abzüglich Pflegepflichtversicherung

      44,70 EUR

      Netto-Krankengeld

      2.013,00 EUR

      Versorgungslücke

      540,00 EUR

      Quelle: eigene Berechnung

      Somit beträgt die Versorgungslücke monatlich 540 EUR.  Wer ein Haus finanziert, eine Familie versorgt oder länger durch einen Unfall oder krankheitsbedingt ausfällt, kann durch diese Lücke in Schwierigkeiten geraten.

      Auf die maximale Leistungsdauer (72 Wochen) des gesetzlichen Krankengeldes liegt die Versorgungslücke sogar bei 8.910 EUR. Um für diese Zeit keine finanziellen Sorgen haben zu müssen, hilft der Abschluss eines privaten Krankentagegeldes.

      Versorgungslücke als Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze

      Beispiel: Ingenieur, 40 Jahre, 2 Kinder
      Gehalt Betrag

      Monatliches Brutto-Gehalt

      6.000,00 EUR

      Monatliches Netto-Gehalt

      4.060,45 EUR

      70 % des Brutto-Gehalts

      4.200,00 EUR

      90 % des Netto-Gehalts

      3.654,40 EUR

      Brutto-Krankengeld (Maximalbeitrag)

      3.386,10 EUR

      Abzüglich gesetzlicher Rentenversicherung

      315,00 EUR

      Abzüglich Arbeitslosenversicherung

      40,50 EUR

      Abzüglich Pflegepflichtversicherung

      51,60 EUR

      Netto-Krankengeld

      2.979,00 EUR

      Versorgungslücke

      1.081,00 EUR

      Quelle: eigene Berechnung

      Krankentagegeld

      Schließt die Lücke zwischen gesetzlicher Absicherung durch das Krankengeld der GKV und dem tatsächlichen Bedarf

      Doch was kostet so eine Absicherung? Das Beispiel für einen 30-Jährigen, der 600 EUR im Monat absichern will, zeigt, dass er einen monatlichen Beitrag zwischen 3,50 bis 11 EUR einplanen muss, je nach Anbieter.  Für einen 40-Jährigen, der 1050 EUR absichern möchte, kostet das zusätzliche Krankentagegeld monatlich zwischen 6 bis 22 EUR.

       Da es sich beim Krankentagegeld um eine private Zusatzversicherung handelt, fallen natürlich auch Gesundheitsfragen bei Abschluss an, deshalb gilt auch hier: je früher desto leichter bekommt man den Versicherungsschutz.

      Doch damit allein ist es nicht getan. Neben der anfänglichen Absicherungshöhe ist es wichtig, diese bei verschiedenen Ereignissen anpassen zu können. Man sollte also sein Krankentagegeld regelmäßig überprüfen, besonders dann, wenn eine Gehaltserhöhung, ein Berufswechsel oder ein anderes einschneidendes Lebensereignis ansteht.

      Ein Beitrag von Thorsten Bohrmann, Senior Versicherungsanalyst bei MORGEN & MORGEN GmbH

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