Existenz

      BU-TEILRATINGS: AUF DIESE ASPEKTE BEWERTET M&M

      Mit den Teilratings zur Berufsunfähigkeitsversicherung schafft MORGEN & MORGEN eine umfangreiche Bewertungsgrundlage für die Versicherungsberatung

      Allgemeines zum Rating-verfahren

      Das Rating Berufsunfähigkeit beinhaltet die Bedingungsanalyse, die Untersuchung der Kompetenz eines Versicherers im Bereich der BU, der Beitragsstabilität und die Antragsfragenbewertung.

      Die vier Teilratings sind:

      • Teilrating BU-Bedingungen - bewertet die BU-Tarifvariante anhand von 29 Leistungsfragen.
      • Teilrating BU-Kompetenz - besteht aus fünf Komponenten und bewertet ca. 50.000 Daten der Jahrgänge ab 2000.
      • Teilrating BU-Beitragsstabilität – bewertet sechs Teilbereiche, die Aussagen über die zukünftige Beitragsstabilität der BU-Tarife zulassen.
      • Teilrating BU-Antragsfragen - bewertet die Gesundheitsfragen und gefahrerhebenden Fragen der BU-Anträge.

      Hierarchiestruktur

      Aufbau M&M Rating Berufsunfähigkeit

      Bei der Bildung des BU-Rating-Ergebnisses wird neben der Gewichtung der vier Teilratings noch berücksichtigt, dass das BU-Rating-Ergebnis kleiner oder gleich dem Ergebnis des Teilratings BU-Bedingungen sein muss.

      Teilrating BU-Bedingungen

      Die Mehrheit aller Erwerbstätigen hat keinen ausreichenden Versicherungsschutz, um eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abzufangen

      Das Teilrating BU-Bedingungen analysiert die Versicherungsbedingungen und besteht aus 29 Leistungsfragen. Diese Fragen sind entsprechend ihrer Bedeutung gewichtet, und zwar in den Kategorien „sehr wichtig“ (entspricht 5 Punkten), „wichtig“ (entspricht 3 Punkten) sowie „weniger wichtig“ (entspricht 1 Punkt).

      Im Einzelnen sind die Fragen wie folgt aufgeteilt:

      12 Fragen a Kategorie 1 = max. 12 Punkte

      9 Fragen a Kategorie 3 = max. 27 Punkte

      8 Fragen a Kategorie 5 = max. 40 Punkte

      Durch Addition der 29 Fragen entsprechend dem Erfüllungsgrad und der Gewichtung der Frage erhält jedes Bedingungswerk eine Anzahl von Gesamtpunkten. Somit ergibt sich eine maximal zu erzielende Punktzahl von 79 Punkten.

      Diese Leistungsfragen sind entweder „voll erfüllt“ (entspricht 100 % der Punkte), „eingeschränkt erfüllt“ (entspricht 50 % der Punkte) oder „nicht erfüllt“ (entspricht 0 Punkten). Grundsätzlich gilt eine Antwort als „eingeschränkt erfüllt“, wenn weder „voll erfüllt“ noch „nicht erfüllt“ erreicht ist. Es wird im Erfüllungsgrad nicht noch weiter unterschieden.

      Wichtiger Hinweis: Das Teilrating BU-Bedingungen ist tarifbezogen und nicht gesellschaftsbezogen.

      Teilrating BU-KOMPETENZ

      Das Kompetenz-Teilrating setzt sich aus fünf Komponenten zusammen.

      • Komponente BU-Erfahrung
      • Komponente BU-Bestand
      • Komponente BU-Prozesse
      • Komponente BU-Leistungsfallprüfung
      • Komponente BU-Antragsprüfung

      Seitdem das Teilrating BU-Kompetenz in 2011 komplett neu gestaltet wurde hinsichtlich der Bewertung der Aspekte Service und Professionalität in Leistungs- und Antragsprüfung, wurde das Augenmerk verstärkt auf die Qualität der Versicherer in diesen Bereichen gelegt. Den zentralen Bereichen der Kompetenz eines BU-Versicherers, nämlich der Antragsprüfung sowie der Leistungsfallprüfung, wurde die ihnen gebührende Bedeutung zugeordnet. Dieser Ansatz wurde in den Folgejahren beibehalten.

      Die Bewertung der Qualität der Versicherer hinsichtlich Service und Professionalität ist eine ideale Ergänzung zu den quantitativen Daten und Quoten des Teilratings BU-Kompetenz. Eine isolierte Betrachtungsweise, wie bislang von manchen Marktteilnehmern durch bloßes Vergleichen von einzelnen Kennzahlen wie Prozessquoten oder Ablehnungen, wird durch die aggregierte Betrachtung des kompletten BU-Prozesses des kompletten BU-Markts verhindert. Vielmehr werden der hohen Komplexität und Bedeutung der BU-Kompetenz durch ein vielschichtiges und komplexes Verfahren entsprechend Rechnung getragen.

      Dennoch kann der komplexe Prozess der BU-Kompetenz in Sternpunkten mit der „einfachen“ Bewertung von „sehr schwach“ bis „ausgezeichnet“ abgebildet und damit verglichen werden.

      Ein Unternehmen mit hoher BU-Kompetenz zeichnet sich demnach durch eine professionelle Leistungs- und Antragsprüfung aus, verfügt über ein ausgezeichnetes Bestandscontrolling, genügend Erfahrung sowie eine entsprechende Bestandsgröße. Darüber hinaus führt es in erster Linie gerecht-fertigte Prozesse, Leistungs- und Annahmequote bewegen sich in einem marktüblichen Bereich.

      © MORGEN & MORGEN GmbH

      Ein Unternehmen mit hoher BU-Kompetenz zeichnet sich durch eine professionelle Leistungs- und Antragsprüfung aus, verfügt über ein ausgezeichnetes Bestandscontrolling, genügend Erfahrung sowie eine entsprechende Bestandsgröße.

      Andreas Ludwig | Bereichsleiter Rating & Analyse

      TEILRATING BU-BEITRAGSSTABILITÄT

      Um die zukünftige Beitragsstabilität von BU-Produkten zu untersuchen, analysiert MORGEN & MORGEN öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche Kennzahlen, die diesbezüglich Rückschlüsse zulassen. 

      Das Teilrating besteht aus 6 Komponenten:

      • Komponente Überschusssenkung
      • Komponente Aktionen
      • Komponente Brutto-Netto-Spreizung
      • Komponente Querverrechnung
      • Komponente Bilanzen
      • Komponente Solvency II

      Grundlage des Teilratings sind öffentlich zugängliche Daten (Geschäftsbericht, Daten zu den Ertragsquellen gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung, SFCR-Bericht). Bei den Komponenten „Überschussbeteiligung“ und „Aktionen“ werden bei den Versicherern abgefragte Daten verwendet. Versicherer, die für diese beiden Komponenten keine Daten zur Verfügung gestellt haben, erhalten hier „k. T.“ („keine Teilnahme). Dies wird mit 0 Punkten bewertet. 

      TEILRATING BU-ANTRAGSFRAGEN

      Das Ziel des Teilratings BU-Anträge lässt sich sehr einfach formulieren: Alle gesundheits- und gefahrerheblichen Fragen müssen inhaltlich klar, einfach verständlich und transparent formuliert sein.

      Dies ist zunächst die Sicht des Versicherungsnehmers (VN), der einen Vertrag abschließen will. Es gibt aber noch die konträre Sicht, nämlich die des Versicherers. Dieser möchte umfassende Informationen über den Gesundheitszustand des VN erhalten, um das Risiko adäquat einschätzen zu können. Dies ist auch als Schutz des Kollektivs zu verstehen und kommt damit ebenfalls dem VN zugute, der bereits einen Vertrag besitzt. In diesem Sinne darf der Versicherer im Rahmen seiner Risikoeinschätzung hinsichtlich Umfang und Ausmaß der Fragen nicht eingeschränkt werden, d.h. es darf aufgrund der Menge an Fragen keine Abwertung erfolgen. Zusätzlich müssen die Fragen so klar und präzise wie möglich gestellt werden. Eventuelle Falschaussagen eines VN können dann nur vorsätzlich geschehen (und nicht etwa unbewusst, da er die Frage nicht richtig verstanden hat). Dadurch wird das Kollektiv vor Versicherungsnehmern geschützt, die bewusste Falschaussagen treffen oder gefahrerhebende Umstände nicht angeben.

      Auf der anderen Seite darf der VN nicht in eine „Falle“ gelockt werden, d.h. im Unklaren gelassen werden, was er zu beantworten und anzugeben hat - und eventuell aufgrund dieser Unklarheit nachträglich um den Versicherungsschutz gebracht werden.

      Als Konsequenz dieser beiden Forderungen wurde ein Verfahren entwickelt, das einerseits die Menge an Fragen nicht negativ bewertet, andererseits aber unklare Begrifflichkeiten, die dem VN zum Verhängnis werden könnten, abwertet.

      Das Teilrating BU-Antragsfragen besteht nun aus 5 Komponenten:

      • Komponente Hinweise + Informationen für VN
      • Komponente Klarheit der Fragestellung
      • Komponente zeitliche Befristung der Fragestellungen
      • Komponente Konsequenz der Fragestellung
      • Komponente abzuwertende Besonderheiten

      Mit dem M&M Teilrating BU-Antragsfragen liegt ein Ansatz vor, der erstmals sowohl die Sicht des ehrlichen VNs berücksichtigt als auch die des Versicherers, der seine ehrlichen VN schützen will. Dabei ist es für die Bewertung egal, wie umfangreich der Antrag ist, wie viele Fragen gestellt werden. Allerdings ist die Gefahr einer Abwertung bei einer hohen Zahl an Fragen naturgemäß höher.

      Die Struktur der Antragsfragen ist durch die VVG-Reform einheitlicher geworden. Nahezu alle bislang untersuchten Anträge enthalten sehr ausführliche Einzelfragen zu den Krankheiten und Beschwerden. Ein signifikanter Unterschied liegt darin, ob sich der Versicherer in seinem Antrag auf die Angabe der Krankheiten beschränkt, weswegen sich der VN hat untersuchen lassen, oder ob er allgemein nach Krankheiten fragt. Im letzteren Fall spekuliert der Versicherer darauf, soviel Informationen wie möglich vom VN zu erhalten, im ersten Fall beschränkt er sich auf die Sachverhalte, die nachträglich nachweisbar sind. Im allgemein gehaltenen Fall ist es im Sinne des VN und des Ratings, die Begriffe präzise und klar darzustellen und diese in gewisser Hinsicht auch einzuschränken. Dies wird beim M&M Verfahren berücksichtigt und unterschiedlich behandelt.

      Ein Artikel von Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse

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