Existenz

      Kennzahlen rund um die Berufsunfähigkeit

      2021 | Jedes Jahr erheben wir im Rahmen unseres M&M Rating Berufsunfähigkeit Kennzahlen und erhalten Einblick in vertrauliche Daten der Versicherungsunternehmen

      Das M&M Rating Berufsunfähigkeit erhebt weit über eine Millionen Daten, um diese von allen Marktteilnehmern – vom Versicherer bis hin zum Verbraucherschutz- empfohlene Versicherung auch jenseits eines einfachen Bedingungsvergleiches transparent zu machen. Hierzu ist es als Verbraucher auch wichtig, sich vor Augen zu führen, welche Ursachen zur Berufsunfähigkeit führen. Auch die Regulierungspraxis nehmen wir unter die Lupe, da im Fall der Fälle eine professionelle Schadensbearbeitung für den Betroffenen von hoher Wichtigkeit ist. So beleuchten unsere Analysen tatsächlich alle Bereiche, die vor, während und nach der Vertragslaufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten sind.

      Mehr Informationen zum Marktgeschehen gibt es in dem M&M Marktblick Berufsunfähigkeit vom 05. Mai 2021.

      Die Nervenerkrankungen als Hauptursache der Berufsunfähigkeit bleiben auf einem hohen Niveau.

      Andreas Ludwig | Bereichsleiter Rating & Analyse

      Als Hauptursache setzen sich die Nervenerkrankungen mit 31,88 Prozent weiter ab. Erkrankungen des Skelett‐ und Bewegungsapparates folgen mit großem Abstand (20,33 Prozent).

      „Die Nervenerkrankungen als Hauptursache der BU bleiben auf einem hohen Niveau. Dieser Trend wird sich sicherlich auch weiter fortsetzen, betrachtet man die aktuelle Entwicklung der psychischen Belastungen im Zuge der Corona‐Pandemie,“ resümiert Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN.

      Die M&M-Analyse belegt: Die Hauptursachen für die Berufsunfähigkeit sind repräsentativ für alle Alterssegmente.

      Die Erkenntnisse aus der Analyse zum M&M Rating Berufsunfähigkeit zeigen auf, dass die drei häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit vergleichbar in allen Altersgruppen vertreten sind: Stärkste Ursache sind jeweils Nervenkrankheiten, gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates und an dritter Stelle Krebs und andere bösartige Geschwülste.

      Die überraschende Erkenntnis: Insbesondere auch jüngere Altersgruppen sind von Nervenerkrankungen als BU-Ursache Nr. 1 betroffen.

      Die Annahmequoten in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind besser als ihr Ruf.

      Kundinnen und Kunden stellen sich oft die Frage, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch mit Vorerkrankungen beantragt werden kann. Die Antwort weiß BU-Experte Andreas Ludwig:

      „Drei von vier BU-Anträgen werden ohne Erschwernis angenommen, obwohl nicht alle Gesundheitsfragen durchgehend positiv beantwortet werden. Das zeigt, dass seitens der Versicherer auch Menschen mit schon einer gewissen „Gesundheitshistorie“ einen vollumfänglichen Versicherungsschutz bekommen. Es ist aber auch hier eine gewisse Dunkelziffer nicht berücksichtigt. Kompetente Maklerinnen und Makler reichen in problematischen Fällen beim Versicherer häufig eine anonyme Risikovoranfrage ein, wodurch im Vorfeld bereits eine gewisse Selektion stattfindet.“

      Insgesamt wurden etwa 80 Prozent aller BU-Anträge, die vom Versicherer geprüft wurden, bewilligt.

      Thorsten Saal | Bereichsleiter Mathematik

      Die Hauptursache für Ablehnungsgründe bei beantragter Leistung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind keine Reaktion der Kundinnen und Kunden.

      Die Ursache für die Ablehnungsgründe weiß BU-Experte Thorsten Saal, Bereichsleiter der Mathematik bei MORGEN & MORGEN:

      „Insgesamt wurden etwa 80 Prozent aller BU-Anträge, die vom Versicherer geprüft wurden, bewilligt. In mehr als einem Drittel aller abgelehnter Anträge auf BU-Leistungen konnte keine Entscheidung getroffen werden, da die Beantragungen von den Versicherungsnehmern nicht weiterverfolgt wurden und der Fragebogen trotz (mehrfacher) Erinnerung der Gesellschaft nicht zurückgesandt wurde. Lehnen Versicherer einen Leistungsantrag ab, dann zumeist deshalb, weil der Versicherte noch mindestens zu 50 Prozent seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachgehen kann.“

      Kundinnen und Kunden stellen sich oft die Frage, was passiert, wenn es zu Streitigkeiten im Leistungsfall kommt. Die Antwort hierauf kennt Thorsten Saal:

      „In seltenen Fällen enden aufgrund einer abgelehnten Leistung die Entscheidungen von beantragten Leistungsfällen vor Gericht. Über die Hälfte aller Gerichtsprozesse enden mit einem Vergleich für die Beteiligten. In nur knapp 13 Prozent aller Prozesse verliert der Versicherer.“

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      KerstinLoyal

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